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Wien,AT

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Leistungen durch Navisora by Antariksh Borgohain („Navisora“, „wir“, „uns“) gegenüber unseren Kundinnen und Kunden („Kunde“, „Sie“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Leistungen durch Navisora by Antariksh Borgohain („Navisora“, „wir“, „uns“) gegenüber unseren Kundinnen und Kunden („Kunde“, „Sie“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Leistungen durch Navisora by Antariksh Borgohain („Navisora“, „wir“, „uns“) gegenüber unseren Kundinnen und Kunden („Kunde“, „Sie“).

Stand: 18 March 2026

1. Anbieterinformationen

Navisora by Antariksh Borgohain
E-Mail: hi@navisora.com
Telefon: +43 677 64335176

Die Geschäftsanschrift ist im Impressum angegeben.


2. Leistungsumfang

Navisora erbringt kreative und digitale Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Webdesign

  • Webentwicklung

  • Landingpages

  • Branding und visuelle Identität

  • UI/UX-Design

  • Beratung im Zusammenhang mit digitalem Auftritt, Positionierung und Designsystemen

Der konkrete Leistungsumfang, die Deliverables, der Zeitrahmen sowie die Vergütung werden jeweils in einem individuellen Angebot, einer Projektbeschreibung, einer Rechnung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegt.


3. Zustandekommen eines Projekts

Ein Projekt gilt als beauftragt, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt, eine Anzahlung leistet oder Navisora in sonstiger Weise ausdrücklich mit der Durchführung beauftragt.

Mit der Annahme eines Angebots oder der Zahlung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in EUR, sofern nicht anders angegeben.

Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt:

  • Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen

  • mit der Arbeit kann erst begonnen werden, nachdem eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung eingegangen ist

  • finale Dateien, Website-Übergabe, Launch oder sonstige Übergaben können bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge zurückbehalten werden

Navisora behält sich vor, bei größeren Projekten Teilzahlungen oder Meilensteinzahlungen zu vereinbaren.

Bei verspäteter Zahlung können sich Projektabläufe verzögern, Arbeiten ausgesetzt oder Übergaben verschoben werden.


5. Steuern und Umsatzsteuer

Rechnungen werden nach den jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften in Österreich ausgestellt.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Soweit grenzüberschreitende Regelungen, Reverse-Charge-Regelungen oder sonstige besondere steuerliche Bestimmungen anwendbar sind, erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der rechtlich zutreffenden Behandlung auf Grundlage des Standorts und Status des Kunden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Rechnungs- und Unternehmensdaten bereitzustellen, einschließlich einer UID-Nummer, sofern relevant.


6. Korrekturen und Änderungswünsche

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die vereinbarte Vergütung nur jene Korrekturschleifen oder Feedbackrunden, die im Angebot oder in der Projektvereinbarung ausdrücklich enthalten sind.

Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Seiten, Funktionen, Inhalte, Strategiearbeiten oder weitere Überarbeitungen, können gesondert angeboten und verrechnet werden.

Navisora behält sich vor, umfangreiche oder wiederholte Richtungsänderungen als Änderung des Leistungsumfangs zu behandeln.


7. Zeitrahmen und Lieferung

Angegebene Zeitpläne und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Schätzungen zu verstehen.

Projektlaufzeiten hängen insbesondere von rechtzeitiger Kommunikation, Feedback, Freigaben, Inhalten und sonstigen Materialien des Kunden ab. Navisora haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen, verspätete Rückmeldungen, Drittanbieter, Hosting-Anbieter, Domain-Registrare oder Fälle höherer Gewalt verursacht werden.

Wird ein Projekt durch längere Untätigkeit oder Nichterreichbarkeit des Kunden unterbrochen, kann Navisora die Arbeiten pausieren und die weitere Umsetzung abhängig von der Verfügbarkeit neu einplanen.


8. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

  • alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig bereitzustellen

  • sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte an allen Texten, Bildern, Logos, Videos, Marken und sonstigen bereitgestellten Inhalten verfügt

  • Deliverables innerhalb angemessener Frist zu prüfen

  • Feedback möglichst gesammelt und strukturiert zu übermitteln

  • vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Nutzungsberechtigung der von ihm bereitgestellten Inhalte.


9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Entwürfe, Vorarbeiten, Konzepte, Mockups, Quelldateien, internen Systeme, Prozesse und nicht verwendeten Gestaltungsrichtungen im Eigentum von Navisora.

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das Recht, die final freigegebenen Deliverables für den vereinbarten geschäftlichen Zweck zu nutzen.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich übertragen, verbleiben insbesondere bei Navisora:

  • Arbeitsdateien und editierbare Quelldateien

  • interne Systeme, Methoden, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten

  • nicht ausgewählte oder abgelehnte Konzepte

  • proprietäre Code-Bausteine, Designsysteme, Templates und Know-how, die unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt wurden

Drittanbieter-Assets wie Schriftarten, Plugins, Stock-Inhalte oder Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.


10. Portfolio- und Referenznutzung

Navisora ist berechtigt, abgeschlossene oder veröffentlichte Arbeiten, einschließlich des Kundennamens, Projektabbildungen und einer allgemeinen Beschreibung der Zusammenarbeit, im Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien, in Angeboten oder sonstigen Präsentationen zu zeigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Soll eine Vertraulichkeit vor Veröffentlichung oder dauerhaft gelten, ist dies vorab ausdrücklich zu vereinbaren.


11. Drittanbieter-Tools und externe Dienste

Projekte können Drittanbieter-Plattformen, Tools, Hosting-Dienste, Domains, Plugins, Integrationen, Zahlungsdienste oder sonstige Softwarelösungen einbeziehen.

Navisora haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Einstellungen, Richtlinienänderungen, Sicherheitsvorfälle oder technische Einschränkungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.

Laufende Kosten für Drittanbieter-Leistungen trägt der Kunde, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als inkludiert vereinbart wurden.


12. Support, Wartung und Leistungen nach Projektabschluss

Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen eines Wartungsvertrags oder eines gesonderten Angebots vereinbart, endet die Leistungspflicht von Navisora mit der Lieferung oder dem Launch des vereinbarten Projekts.

Spätere Änderungen, technische Unterstützung, Wartung, Pflege, Schulungen oder Weiterentwicklungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


13. Aussetzung oder Beendigung von Projekten

Navisora ist berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder ein Projekt zu beenden, wenn

  • Rechnungen nicht bezahlt werden

  • der Kunde über längere Zeit nicht reagiert

  • der Kunde den Projektfortschritt wiederholt erheblich verzögert

  • rechtswidrige, irreführende, missbräuchliche oder unangemessene Inhalte verlangt werden

  • eine weitere Zusammenarbeit objektiv unzumutbar wird

Der Kunde kann ein Projekt jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall ist Navisora berechtigt, sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten, Strategiearbeiten, Designarbeiten sowie nicht rückerstattbare Anzahlungen zu verrechnen oder einzubehalten.


14. Kein garantierter wirtschaftlicher Erfolg

Navisora schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten Rankings, Conversion-Raten, Lead-Mengen, Umsatzsteigerungen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Beispiele, Einschätzungen, Prognosen oder Empfehlungen dienen ausschließlich der Orientierung.


15. Haftung

Navisora haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für folgende Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen:

  • mittelbare Schäden oder Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten

  • Ausfälle oder Probleme durch Drittanbieter-Dienste oder Plattformen

  • Schäden aufgrund unrichtiger, rechtswidriger oder vom Kunden bereitgestellter Inhalte

  • Sicherheitsvorfälle, Hacks oder Ausfälle außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Navisora

Der Kunde ist verpflichtet, finale Deliverables vor Veröffentlichung, Launch oder Weiterverwendung selbst zu prüfen.


16. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentliche geschäftliche, technische, finanzielle und projektbezogene Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.


17. Verbraucherhinweis

Navisora richtet sein Leistungsangebot in erster Linie an Unternehmen. Sollte in Einzelfällen ein Vertrag mit Verbrauchern zustande kommen, bleiben zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen unberührt.

Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte, soweit anwendbar, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Navisora zuständig.


19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


20. Änderungen

Navisora behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Annahme eines Angebots gültig ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


21. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB erreichen Sie uns unter:

hi@navisora.com
+43 677 64335176

1. Anbieterinformationen

Navisora by Antariksh Borgohain
E-Mail: hi@navisora.com
Telefon: +43 677 64335176

Die Geschäftsanschrift ist im Impressum angegeben.


2. Leistungsumfang

Navisora erbringt kreative und digitale Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Webdesign

  • Webentwicklung

  • Landingpages

  • Branding und visuelle Identität

  • UI/UX-Design

  • Beratung im Zusammenhang mit digitalem Auftritt, Positionierung und Designsystemen

Der konkrete Leistungsumfang, die Deliverables, der Zeitrahmen sowie die Vergütung werden jeweils in einem individuellen Angebot, einer Projektbeschreibung, einer Rechnung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegt.


3. Zustandekommen eines Projekts

Ein Projekt gilt als beauftragt, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt, eine Anzahlung leistet oder Navisora in sonstiger Weise ausdrücklich mit der Durchführung beauftragt.

Mit der Annahme eines Angebots oder der Zahlung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in EUR, sofern nicht anders angegeben.

Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt:

  • Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen

  • mit der Arbeit kann erst begonnen werden, nachdem eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung eingegangen ist

  • finale Dateien, Website-Übergabe, Launch oder sonstige Übergaben können bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge zurückbehalten werden

Navisora behält sich vor, bei größeren Projekten Teilzahlungen oder Meilensteinzahlungen zu vereinbaren.

Bei verspäteter Zahlung können sich Projektabläufe verzögern, Arbeiten ausgesetzt oder Übergaben verschoben werden.


5. Steuern und Umsatzsteuer

Rechnungen werden nach den jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften in Österreich ausgestellt.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Soweit grenzüberschreitende Regelungen, Reverse-Charge-Regelungen oder sonstige besondere steuerliche Bestimmungen anwendbar sind, erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der rechtlich zutreffenden Behandlung auf Grundlage des Standorts und Status des Kunden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Rechnungs- und Unternehmensdaten bereitzustellen, einschließlich einer UID-Nummer, sofern relevant.


6. Korrekturen und Änderungswünsche

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die vereinbarte Vergütung nur jene Korrekturschleifen oder Feedbackrunden, die im Angebot oder in der Projektvereinbarung ausdrücklich enthalten sind.

Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Seiten, Funktionen, Inhalte, Strategiearbeiten oder weitere Überarbeitungen, können gesondert angeboten und verrechnet werden.

Navisora behält sich vor, umfangreiche oder wiederholte Richtungsänderungen als Änderung des Leistungsumfangs zu behandeln.


7. Zeitrahmen und Lieferung

Angegebene Zeitpläne und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Schätzungen zu verstehen.

Projektlaufzeiten hängen insbesondere von rechtzeitiger Kommunikation, Feedback, Freigaben, Inhalten und sonstigen Materialien des Kunden ab. Navisora haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen, verspätete Rückmeldungen, Drittanbieter, Hosting-Anbieter, Domain-Registrare oder Fälle höherer Gewalt verursacht werden.

Wird ein Projekt durch längere Untätigkeit oder Nichterreichbarkeit des Kunden unterbrochen, kann Navisora die Arbeiten pausieren und die weitere Umsetzung abhängig von der Verfügbarkeit neu einplanen.


8. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

  • alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig bereitzustellen

  • sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte an allen Texten, Bildern, Logos, Videos, Marken und sonstigen bereitgestellten Inhalten verfügt

  • Deliverables innerhalb angemessener Frist zu prüfen

  • Feedback möglichst gesammelt und strukturiert zu übermitteln

  • vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Nutzungsberechtigung der von ihm bereitgestellten Inhalte.


9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Entwürfe, Vorarbeiten, Konzepte, Mockups, Quelldateien, internen Systeme, Prozesse und nicht verwendeten Gestaltungsrichtungen im Eigentum von Navisora.

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das Recht, die final freigegebenen Deliverables für den vereinbarten geschäftlichen Zweck zu nutzen.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich übertragen, verbleiben insbesondere bei Navisora:

  • Arbeitsdateien und editierbare Quelldateien

  • interne Systeme, Methoden, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten

  • nicht ausgewählte oder abgelehnte Konzepte

  • proprietäre Code-Bausteine, Designsysteme, Templates und Know-how, die unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt wurden

Drittanbieter-Assets wie Schriftarten, Plugins, Stock-Inhalte oder Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.


10. Portfolio- und Referenznutzung

Navisora ist berechtigt, abgeschlossene oder veröffentlichte Arbeiten, einschließlich des Kundennamens, Projektabbildungen und einer allgemeinen Beschreibung der Zusammenarbeit, im Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien, in Angeboten oder sonstigen Präsentationen zu zeigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Soll eine Vertraulichkeit vor Veröffentlichung oder dauerhaft gelten, ist dies vorab ausdrücklich zu vereinbaren.


11. Drittanbieter-Tools und externe Dienste

Projekte können Drittanbieter-Plattformen, Tools, Hosting-Dienste, Domains, Plugins, Integrationen, Zahlungsdienste oder sonstige Softwarelösungen einbeziehen.

Navisora haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Einstellungen, Richtlinienänderungen, Sicherheitsvorfälle oder technische Einschränkungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.

Laufende Kosten für Drittanbieter-Leistungen trägt der Kunde, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als inkludiert vereinbart wurden.


12. Support, Wartung und Leistungen nach Projektabschluss

Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen eines Wartungsvertrags oder eines gesonderten Angebots vereinbart, endet die Leistungspflicht von Navisora mit der Lieferung oder dem Launch des vereinbarten Projekts.

Spätere Änderungen, technische Unterstützung, Wartung, Pflege, Schulungen oder Weiterentwicklungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


13. Aussetzung oder Beendigung von Projekten

Navisora ist berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder ein Projekt zu beenden, wenn

  • Rechnungen nicht bezahlt werden

  • der Kunde über längere Zeit nicht reagiert

  • der Kunde den Projektfortschritt wiederholt erheblich verzögert

  • rechtswidrige, irreführende, missbräuchliche oder unangemessene Inhalte verlangt werden

  • eine weitere Zusammenarbeit objektiv unzumutbar wird

Der Kunde kann ein Projekt jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall ist Navisora berechtigt, sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten, Strategiearbeiten, Designarbeiten sowie nicht rückerstattbare Anzahlungen zu verrechnen oder einzubehalten.


14. Kein garantierter wirtschaftlicher Erfolg

Navisora schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten Rankings, Conversion-Raten, Lead-Mengen, Umsatzsteigerungen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Beispiele, Einschätzungen, Prognosen oder Empfehlungen dienen ausschließlich der Orientierung.


15. Haftung

Navisora haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für folgende Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen:

  • mittelbare Schäden oder Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten

  • Ausfälle oder Probleme durch Drittanbieter-Dienste oder Plattformen

  • Schäden aufgrund unrichtiger, rechtswidriger oder vom Kunden bereitgestellter Inhalte

  • Sicherheitsvorfälle, Hacks oder Ausfälle außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Navisora

Der Kunde ist verpflichtet, finale Deliverables vor Veröffentlichung, Launch oder Weiterverwendung selbst zu prüfen.


16. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentliche geschäftliche, technische, finanzielle und projektbezogene Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.


17. Verbraucherhinweis

Navisora richtet sein Leistungsangebot in erster Linie an Unternehmen. Sollte in Einzelfällen ein Vertrag mit Verbrauchern zustande kommen, bleiben zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen unberührt.

Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte, soweit anwendbar, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Navisora zuständig.


19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


20. Änderungen

Navisora behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Annahme eines Angebots gültig ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


21. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB erreichen Sie uns unter:

hi@navisora.com
+43 677 64335176

1. Anbieterinformationen

Navisora by Antariksh Borgohain
E-Mail: hi@navisora.com
Telefon: +43 677 64335176

Die Geschäftsanschrift ist im Impressum angegeben.


2. Leistungsumfang

Navisora erbringt kreative und digitale Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Webdesign

  • Webentwicklung

  • Landingpages

  • Branding und visuelle Identität

  • UI/UX-Design

  • Beratung im Zusammenhang mit digitalem Auftritt, Positionierung und Designsystemen

Der konkrete Leistungsumfang, die Deliverables, der Zeitrahmen sowie die Vergütung werden jeweils in einem individuellen Angebot, einer Projektbeschreibung, einer Rechnung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung festgelegt.


3. Zustandekommen eines Projekts

Ein Projekt gilt als beauftragt, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt, eine Anzahlung leistet oder Navisora in sonstiger Weise ausdrücklich mit der Durchführung beauftragt.

Mit der Annahme eines Angebots oder der Zahlung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.


4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in EUR, sofern nicht anders angegeben.

Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gilt:

  • Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen

  • mit der Arbeit kann erst begonnen werden, nachdem eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung eingegangen ist

  • finale Dateien, Website-Übergabe, Launch oder sonstige Übergaben können bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge zurückbehalten werden

Navisora behält sich vor, bei größeren Projekten Teilzahlungen oder Meilensteinzahlungen zu vereinbaren.

Bei verspäteter Zahlung können sich Projektabläufe verzögern, Arbeiten ausgesetzt oder Übergaben verschoben werden.


5. Steuern und Umsatzsteuer

Rechnungen werden nach den jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften in Österreich ausgestellt.

Soweit gesetzlich erforderlich, wird österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Soweit grenzüberschreitende Regelungen, Reverse-Charge-Regelungen oder sonstige besondere steuerliche Bestimmungen anwendbar sind, erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der rechtlich zutreffenden Behandlung auf Grundlage des Standorts und Status des Kunden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Rechnungs- und Unternehmensdaten bereitzustellen, einschließlich einer UID-Nummer, sofern relevant.


6. Korrekturen und Änderungswünsche

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die vereinbarte Vergütung nur jene Korrekturschleifen oder Feedbackrunden, die im Angebot oder in der Projektvereinbarung ausdrücklich enthalten sind.

Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs, insbesondere zusätzliche Seiten, Funktionen, Inhalte, Strategiearbeiten oder weitere Überarbeitungen, können gesondert angeboten und verrechnet werden.

Navisora behält sich vor, umfangreiche oder wiederholte Richtungsänderungen als Änderung des Leistungsumfangs zu behandeln.


7. Zeitrahmen und Lieferung

Angegebene Zeitpläne und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, als unverbindliche Schätzungen zu verstehen.

Projektlaufzeiten hängen insbesondere von rechtzeitiger Kommunikation, Feedback, Freigaben, Inhalten und sonstigen Materialien des Kunden ab. Navisora haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlende Unterlagen, verspätete Rückmeldungen, Drittanbieter, Hosting-Anbieter, Domain-Registrare oder Fälle höherer Gewalt verursacht werden.

Wird ein Projekt durch längere Untätigkeit oder Nichterreichbarkeit des Kunden unterbrochen, kann Navisora die Arbeiten pausieren und die weitere Umsetzung abhängig von der Verfügbarkeit neu einplanen.


8. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

  • alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig bereitzustellen

  • sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Rechte an allen Texten, Bildern, Logos, Videos, Marken und sonstigen bereitgestellten Inhalten verfügt

  • Deliverables innerhalb angemessener Frist zu prüfen

  • Feedback möglichst gesammelt und strukturiert zu übermitteln

  • vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Nutzungsberechtigung der von ihm bereitgestellten Inhalte.


9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Entwürfe, Vorarbeiten, Konzepte, Mockups, Quelldateien, internen Systeme, Prozesse und nicht verwendeten Gestaltungsrichtungen im Eigentum von Navisora.

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das Recht, die final freigegebenen Deliverables für den vereinbarten geschäftlichen Zweck zu nutzen.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich übertragen, verbleiben insbesondere bei Navisora:

  • Arbeitsdateien und editierbare Quelldateien

  • interne Systeme, Methoden, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten

  • nicht ausgewählte oder abgelehnte Konzepte

  • proprietäre Code-Bausteine, Designsysteme, Templates und Know-how, die unabhängig vom konkreten Projekt entwickelt wurden

Drittanbieter-Assets wie Schriftarten, Plugins, Stock-Inhalte oder Software unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.


10. Portfolio- und Referenznutzung

Navisora ist berechtigt, abgeschlossene oder veröffentlichte Arbeiten, einschließlich des Kundennamens, Projektabbildungen und einer allgemeinen Beschreibung der Zusammenarbeit, im Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien, in Angeboten oder sonstigen Präsentationen zu zeigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Soll eine Vertraulichkeit vor Veröffentlichung oder dauerhaft gelten, ist dies vorab ausdrücklich zu vereinbaren.


11. Drittanbieter-Tools und externe Dienste

Projekte können Drittanbieter-Plattformen, Tools, Hosting-Dienste, Domains, Plugins, Integrationen, Zahlungsdienste oder sonstige Softwarelösungen einbeziehen.

Navisora haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Einstellungen, Richtlinienänderungen, Sicherheitsvorfälle oder technische Einschränkungen, die durch Drittanbieter verursacht werden.

Laufende Kosten für Drittanbieter-Leistungen trägt der Kunde, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als inkludiert vereinbart wurden.


12. Support, Wartung und Leistungen nach Projektabschluss

Sofern nicht ausdrücklich im Rahmen eines Wartungsvertrags oder eines gesonderten Angebots vereinbart, endet die Leistungspflicht von Navisora mit der Lieferung oder dem Launch des vereinbarten Projekts.

Spätere Änderungen, technische Unterstützung, Wartung, Pflege, Schulungen oder Weiterentwicklungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


13. Aussetzung oder Beendigung von Projekten

Navisora ist berechtigt, Arbeiten auszusetzen oder ein Projekt zu beenden, wenn

  • Rechnungen nicht bezahlt werden

  • der Kunde über längere Zeit nicht reagiert

  • der Kunde den Projektfortschritt wiederholt erheblich verzögert

  • rechtswidrige, irreführende, missbräuchliche oder unangemessene Inhalte verlangt werden

  • eine weitere Zusammenarbeit objektiv unzumutbar wird

Der Kunde kann ein Projekt jederzeit schriftlich kündigen. In diesem Fall ist Navisora berechtigt, sämtliche bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten, Strategiearbeiten, Designarbeiten sowie nicht rückerstattbare Anzahlungen zu verrechnen oder einzubehalten.


14. Kein garantierter wirtschaftlicher Erfolg

Navisora schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine garantierten Rankings, Conversion-Raten, Lead-Mengen, Umsatzsteigerungen oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

Beispiele, Einschätzungen, Prognosen oder Empfehlungen dienen ausschließlich der Orientierung.


15. Haftung

Navisora haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für folgende Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen:

  • mittelbare Schäden oder Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten

  • Ausfälle oder Probleme durch Drittanbieter-Dienste oder Plattformen

  • Schäden aufgrund unrichtiger, rechtswidriger oder vom Kunden bereitgestellter Inhalte

  • Sicherheitsvorfälle, Hacks oder Ausfälle außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Navisora

Der Kunde ist verpflichtet, finale Deliverables vor Veröffentlichung, Launch oder Weiterverwendung selbst zu prüfen.


16. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, nicht öffentliche geschäftliche, technische, finanzielle und projektbezogene Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.


17. Verbraucherhinweis

Navisora richtet sein Leistungsangebot in erster Linie an Unternehmen. Sollte in Einzelfällen ein Vertrag mit Verbrauchern zustande kommen, bleiben zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen unberührt.

Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte, soweit anwendbar, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.


18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Navisora zuständig.


19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


20. Änderungen

Navisora behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Annahme eines Angebots gültig ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


21. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB erreichen Sie uns unter:

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+43 677 64335176

Copyright © Navisora 2026

Entwickelt von

Antariksh "Ryan" Borgohain

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